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Dorferneuerung Neukirchen-Asterode  

Grußwort Bürgermeister Klemens Olbrich  

Mit Bewilligungsbescheid vom November 2001 wurde der Neukircher Stadtteil Asterode in das Dorferneuerungsprogramm des Landes Hessen aufgenommen. Vorausgegangen war ein Antrag der Stadt Neukirchen, auf der Grundlage eines Stadtverordnetenbeschlusses. Mit dem Dorferneuerungsprogramm des Landes Hessen sollen zum einen private Investitionen angeregt werden, aber auch durch öffentliche Maßnahmen die Lebens- und Wohnqualität verbessert werden. Die Hoffnung des Dorferneuerungsprogramms auch in unserem Stadtteil Asterode besteht darin, dass die Dorfgemeinschaft gestärkt wird und sich weiterentwickelt, die Landflucht gestoppt wird und Asterode letztlich attraktiver und lebendiger wird. Ich kann mich bei den Asterödern nur ganz herzlich bedanken, dass sie in der gut strukturierten Klärungsphase aktiv mitgearbeitet haben und den Gremien der Stadt Neukirchen konstruktive Vorschläge vorgelegt wurden. Die Asteröder Bürgerinnen und Bürger haben diesen ersten Prozess hervorragend gemeistert. Sie haben gemeinsame Ideen und Konzepte entwickelt, Defizite benannt und Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt. Zu hoffen ist nur, dass in Zukunft die notwendigen finanziellen Spielräume vorhanden sind, um diese Projekte umzusetzen. Ich darf allen Beteiligten ganz herzlich für ihre Mitarbeit danken.

Vorwort Abteilung Dorferneuerung/Regionalentwicklung

des Landrates des Schwalm-Eder-Kreis

Liebe Bürgerinnen und Bürger aus Asterode!

Das nun vorliegende Dorfentwicklungskonzept für den Dorferneuerungsschwerpunkt 

Asterode enthält die zur Umsetzung des Entwicklungsprozesses notwendigen Zielaussagen, Projekte und Ablaufvereinbarungen. Es ist innerhalb weniger Monate unter Ihrer aktiven Mitarbeit entstanden.

Mit diesem Faltblatt wird Ihnen der bisherige Ablauf und der umfassende Ansatz der Dorferneuerungsmaßnahmen übersichtlich dargestellt.

Auch in Zukunft ist es wichtig, weiter aktiv am Thema "Dorferneuerung" 

mitzuarbeiten, um die vereinbarten Ziele für Asterode zu erreichen.

Einen guten Start bei der Umsetzung der Projekte wünschen Ihnen

Andrea Nagel und Erika Schmidt-Pannenbäcker  

 

Nachdem die Stadt Neukirchen am 19.04.2001 die Aufnahme von Asterode als neuen Schwerpunkt in das Hessische Dorferneuerungsprogramm bei der Abtei­lung Dorferneuerung/Regionalentwicklung des Landrates des Schwalm-Eder­Kreises beantragt hatte, wurde Asterode am 18.11.2002 in das Programm aufgenommen.

Im Zeitraum vom März bis Oktober 2003 wurde unter aktiver Beteiligung interessierter BürgerInnen das Dorf-Entwicklungs-Konzept erarbeitet.  

Die Bewohner von Asterode be-

greifen die Dorferneuerung als

eine sehr gute Möglichkeit, in

den nächsten acht Jahren die

Weichen für eine positive Ent-

wicklung in Asterode zu stellen.

Das Interesse an einer kon-

struktiven Mitarbeit wurde

durch die relativ gleich bleibend

große Anzahl von Interessierten

an den öffentlichen Sitzungen

der Arbeitsgruppen bestätigt. Die Maßnahmen wurden von den verschiedensten Arbeitsgruppen in vielen Sitzungen erarbeitet.

Es fanden Besichtigungsfahrten zu anderen Dorferneuerungsschwerpunkten statt, Treffen mit den Jugendlichen wurden abgehalten und die Zwischen­ergebnisse immer in das Dorf getragen.  

Bei dem Abstimmungsgespräch mit der Investitionsbank Hessen AG am 

4.10.2003 wurde der vorläufige Investitionsrahmen auf ca. 475.000,00 € 

festgelegt.

Je nachdem ob das Projekt "Kulturelle Mitte" umgesetzt wird, kann dieser Rahmen 

nach oben erweitert werden.  

Die öffentlichen Maßnahmen  

Dorfbild

1.         Dorfplatz an der Kirche

Hier soll ein innerörtlicher Treffpunkt geschaffen und dadurch der historische Ortskern gestärkt werden. Der Asphalt soll in Teilbereichen entsiegelt und durch Natursteinpflaster ersetzt werden. Die Kirchenmauer und die der Kirche gegenüberliegende Mauer in der Straße  ”Am Kirchplatz" sollen saniert werden. Die Kirche soll durch Strahler von unten her beleuchtet werden.  

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Begrünungsmaßnahmen und die Sanierung der fußläufigen Verbindung runden die Maßnahme

ab. Der Kreuzungsbereich Dorfstraße/ Asteroder Straße soll verengt werden, um damit eine Verkehrsberuhigung zu erreichen.  

 

2. Tanzplatz

Hier sollen zwei weitere Linden angepflanzt werden, um den Baumkreis zu schlie-

ßen. Um die mittlere Linde soll eine Rundbank gebaut werden, um Sitz- und Ver­

weilmöglichkeiten zu schaffen. Der Platz soll in Teilbereichen eingefriedet wer-

­den, um so seine historische Bedeutung zu betonen. Die Fahrgastwartehalle soll

abgerissen und durch ein "dem Platz gerecht werdendes Modell" ersetzt werden.

Die Beleuchtung des Platzes soll durch Dorflampen ergänzt werden.  

 

Infrastruktur

 1.         Dorffreizeitanlage Futterwiese

Hier soll ein generationenübergreifender

Treffpunkt mit naturnahem Spielraum und

sinnvollen Freizeitmöglichkeiten entstehen.

Dieses Projekt hat nicht nur eine Bedeutung

für das Dorf selbst, sondern auch für die

Region und den Tourismus. Neben dem auf

die Sinne des Menschen abgestimmten Spielplatz sollen Hütten auf Punktfunda­

menten erstellt werden, in denen die Toiletten, ein Grillplatz und Sitzmöglichkei-

­ten untergebracht werden können. Über den Buchenbach soll eine Holzbrücke gebaut werden. Die fußläufige Verbindung zwischen "Bernhardsweg" und Vor­platz am Friedhof soll wieder hergestellt werden. Der Vorplatz des Friedhofes soll umgestaltet und entsiegelt werden und auch als Stellfläche für PKW (Dorffreizeitanlage) dienen.

 

2. Dorfgemeinschaftshaus

Hier stehen Funktionsverbesserungen im und an dem Gebäude im Vordergrund.

Das Dach soll saniert und gedämmt werden,

um Energieeinsparungen durchzuführen und

damit laufende Kosten zu sparen. In Eigen-

lei­stung sollen im Dach Archivräume für den

Kindergarten und die Vereine entstehen. Der

Platz vor dem Dorfgemeinschaftshaus soll

entsiegelt, gepflastert und begrünt werden.

Die Stellflächen für die PKW' s sollen im Be-­

reich zwischen Dorfgemeinschaftshaus und

Feuerwehr verlagert werden (wassergebundene Decke). Der Eingangsbereich soll

mit einem behindertengerechtem Zugang und einer Holzbühne für die verschie­densten Veranstaltungen versehen werden.

 

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3. Feuerwehr

Um die Arbeit der Freiwilligen Feuerwehr zu sichern, soll hier eine Heizung ein­

gebaut, eine Trennwand mit Verbindungstür im Gebäude gebaut und ein Rolltor

isoliert werden. Die Container im Außenbereich soll eingegrünt, die Stellfläche gepflastert werden.

 

4.        Gehweg Dorfgemeinschaftshaus in Richtung Sportplatz

Um die Sicherheit der Fußgänger zu gewährleisten soll ein neuer Gehweg in Richtung Sportplatz entlang der B 454 geschaffen werden. Eine Erneuerung der

Treppenstufen zum Sportheim ist ebenfalls notwendig.

 

5.         Kulturelle Mitte „Philippe Haus"

Hinter dieser Maßnahme verbirgt sich wohl das bedeutendste Projekt. Im dem o.g. Gebäude, das zur Versteigerung ansteht, soll der neue kulturelle Mittelpunkt

Asterode entstehen.  Neben einem Dorfla­

den, der von vielen BürgerInnen gewünscht wird,

soll es in Zukunft die verschiedensten Dienstlei-

stungsangebote wie Cafe, Poststelle, Bankomat,

Projekträume für Veranstaltungen., Biergarten

Reinigungsannahmestelle etc. geben. Als näch-

stes soll ein Konzept erstellt werden in dem die

Bedarfe und die Realisierungsmöglichkeiten ab­

geklärt werden.

 

Verkehr

1.        Innerörtliche Fußwege

Die innerörtlichen Fußwege sollen erhalten und zum Teil saniert werden. Wichtige Verbindungen, wie "Am Gemeindeborn" oder die Verbindung zwischen "Gänse­born" und" Akazienweg" sollen verbreitert, mit Stufen und einheitlichem Gelän­der versehen werden.

 

 

2.         Fußgängerüberquerung B 454 in Höhe Gemeindeborn

An dieser Stelle soll eine Überquerungshilfe über' die B 454 geschaffen werden.

Im Rahmen der nächsten Verkehrsschau soll das Thema wieder auf der Tages­

ordnung stehen. Eine neue Verkehrszählung soll stattfinden um den Bedarf zu 

ermitteln.

 

3.        Brücke Hoffeld

Die Brücke im Hoffeld, die einzige fußläufige Verbindung in Richtung Hoffeld und Friedhof soll erneuert werden. Diese Brücke hat auch große Bedeutung für die Landwirtschaft.

 

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 4. Radwegeanbindung

Im Zuge des Hessischen Radwegenetzes soll eine Radweganbindung über den

Bernhardsweg an die Kernstadt erfolgen. Dies ist auch für den Tourismus und

das Projekt Dorffreizeitanlage Futterwiese von Vorteil.

Kultur/Soziales

1.        Jugendräume Dorfgemeinschaftshaus

Die Jugendräume im Dorfgemeinschaftshaus sollen von Grund auf saniert, die Sanitäranlagen und die Eingangstür erneuert werden. Des Weiteren wollen sich die Jugendlichen auch mehr für das Dorf engagieren. Es ist geplant, ein Fußballturnier aller Jugendräume der Stadt Neukirchen ins Leben zu rufen. Ein weiteres Angebot ist, älteren Menschen das Internet näher zu bringen. Dies ist ein Projekt, dass im Rahmen der "Kulturellen Mitte" genau so gut zu verwirklichen ist, wie im Dorfgemeinschaftshaus. Hier muss nur dafür gesorgt werden, dass die nötigen Anschlüsse vorhanden sind.

Grünordnung/Ökologie

1.    Linden Ortseingang aus Richtung Neukirchen

Hier sollen weitere Linden angepflanzt werden. Im Ortseingangsbereich sollen auf beiden Seiten Linden gepflanzt werden, um eine Torwirkung zu erzielen.

2.      Buchenbach

Unter der Brücke über die B 454 soll das zweite Bachbett wieder freigelegt werden. An der fußläufigen Verbindung in Richtung Hoffeld soll ein Geländer an­gebracht werden. Die Mauer zum Bachbett soll in Teilbereichen renoviert wer­den. Um die Mauer der anliegenden Gebäude zu schützen und die Wasserqualität zu verbessern, sollen große Findlinge zu 2/3 ins Bachbett eingelassen werden.

3.    Wäldchen

Das Wäldchen soll als innerörtlicher Treffpunkt erhalten und durch die Schaffung 

von Sitz- und Verweilmöglichkeiten aufgewertet werden. Weitere Begrünungs-

maßnahmen können durchgeführt werden.

 

 

 

4. Dorfstraße

Hier soll an drei verschiedenen Stellen die Fahrbahn durch die Schaffung von Grünflä­chen eingeengt werden. Zwischen Gänseborn und B 454 soll eine Schranke mit Induktions­schleife verhindern, dass Ortskundige die Dorfstraße als Abkürzung nutzen.

 

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 Da die Dorferneuerung einen ganzheitlichen Ansatz verfolgt, sind hier auch Maßnahmen benannt, die nicht zu den Förderschwerpunkten des Dorferneue- rungsrogrammes zählen. Bei diesen Maßnahmen kommt es zu keiner Förderung aus Mitteln der Dorferneuerung. Oft gibt es andere Fördermittel, aus anderen Programmen, die in Anspruch genommen werden können.

Dorferneuerung. Was ist das eigentlich?

Dorferneuerung bedeutet eine umfassende Maßnahme zur Verbesserung der all- gemeinen Lebensqualität des ländlichen Raumes.

 

Dabei gilt es, die

dörflicher

Ressourcen zu erhalten

Dörfer sind die

Region mit sehr

Geschichten,

vorhandene Vielfalt Lebensformen und

und weiter zu entwickeln. Die "Lebenszellen" der ländlichen unterschiedlichen Erscheinungsbildern und

identitätsstiftenden Merkmalen. 

Dorferneuerung will helfen, die Dörfer in ihrer Funktionalität zu stärken und somit auch wieder mehr Verantwortung für die Gestaltung des unmittelbaren Lebensraumes im Dorf verankern.

 

Dies soll durch eine umfassende Strukturförderung in den Bereichen Grundver­

sorgung, Wohnraumversorgung, Stärkung von Projekten mit sozialem und kultu­

rellem Inhalt (Kinder- und Jugendarbeit, 

Seniorenarbeit, Frauenförderung etc.), Schaffung von neuen Einkommensquellen, Existenzgründungen, Stärkung der Landwirtschaft sowie Verbesserung der dörflichen Kommunikation geschehen.  

Die Ziele der Dorferneuerung liegen daher in der Erhaltung des Individuellen Charakters des jeweiligen  

Dorfes, der Verbesserung der Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie der Lebensqualität durch die Belebung von siedlungsstrukturellen Mängeln, vor allem in alten Ortskernen, der Erhaltung der regionaltypischen Bausubstanz, der Verbesserung der öffentlichen und privaten Infrastruktur, der Funktionsverbesserung des öffentlichen Raumes unter Bewahrung des Ortsbildes, verbesserten Betriebsbedingungen für die Landwirtschaft, das Handwerk und das Kleingewerbe und der Berücksichtigung von ökologischen Gesichtspunkten bei allen Maßnahmen.

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Damit ist zeitgerechte Dorferneuerung vor 

allem Strukturförderung und Förderung der Lebensqualität im Dorf.

Für die öffentlichen Maßnahmen, die im "Rahmen der Dorferneuerung" gefördert werden können, erhält die Stadt Neukirchen Zuschüsse des Landes Hessen.

 

ruhl/geißler, architekten, alsfeld

Das Leitbild

Häi wun mer dehem seng, öh man frieh noch, mett inse Keng

Dieser Slogan steht dem Leitbild voran. Mit den öffentlichen Maßnahmen wollen 

die BürgerInnen von Asterode die Lebens- und Wohnqualität verbessern, die Dorfgemeinschaft stärken und weiter entwickeln, die Landflucht stoppen und 

das Dorf attraktiv für Familien machen, das Dorf lebendiger machen, vermehrt 

kulturelle Angebote ins Dorf bringen, die Infrastruktur durch einen multifunk­

tionalen Dorfladen bereichern, die Kommunikation unter einander und nach außen verbessern, die Freizeitangebote im Dorf verbessern, damit Jugendliche Zugang 

zu einer sinnvollen Freizeitgestaltung haben.

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 Förderübersicht private Maßnahmen

Welche Maßnahmen können im Rahmen der Dorferneuerung gefördert werden?

1. Schaffung bzw. Erhaltung von Arbeitsplätzen
2. Schaffung von neuem Wohnraum in alter Bausubstanz
3. Maßnahmen zur Umnutzung leerstehender Bausubstanz
4. Projektbezogene Kultur- und Gemeinwesenarbeit
5. Maßnahmen des Innenausbaus (Wärmedämmung/Energieeinsparmaßnahmen, Grundrissoptimierung, Verbesserung der Wohnhygiene - keine Renovierungsarbeiten)
6.

Erhaltungs- und Gestaltungsmaßnahmen an ortsbildprägenden Gebäuden (Dach, Fassade,

Mauern)

7. Neu- und Erweiterungsbauten zur Wiederherstellung ehemals zusammenhängender Hof­ und Gebäudekomplexe, die von ortsbildprägender Bedeutung sind 
8. Infrastrukturverbesserung (z. B. Verbesserung der örtlichen Grundversorgung) 
9. Erhaltungs- Gestaltungsmaßnahmen an Hof- und Grünflächen
10. Architektenleistungen

 

Wie hoch sind die Fördersätze?  

 

1.           Private bauliche Maßnahmen  

30 % der vorher festgelegten förderfähigen Kosten, höchstens jedoch 20.400,- € pro Gebäude

(Dreiseithof = 3 Gebäude)  

2.           Investitionen zur Erhaltung oder Neueinrichtung von Arbeitsplätzen, zum Ausbau der

örtlichen Versorgung, zur Einrichtung von Selbsthilfeorganisationen

40%  für die ersten 51.000,- € Investitionskosten, 20 %  für weitere Investitionskosten, 

Zuschuss max. 51.100,- €

3.           Schaffung von abgeschlossenen Wohneinheiten in leerstehender, untergenutzter oder

bisher nicht zu Wohnzwecken genutzter Bausubstanz

Grundsanierung: Pro Gebäude (Dach, Fassade) 30 % der förderfähigen Kosten als Zuschuss, 

Förderhöchstbetrag 20.400,- €

Wohnungsförderung: Festbetrag für die erste Wohneinheit 102,- €/m 2, Höchstbetrag

10.200,- €, Festbetrag für bis zu 3 weiteren Wohneinheiten 204,- €/m2.  

 

Wie wird gefördert?  

 

Für private Vorhaben werden nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen, die begonnen wurden, bevor ein schriftlicher Bewilligungsbescheid vorliegt. Als Beginn der Maßnahme gilt nicht nur der Baubeginn, sondern auch die Auftragsvergabe an einen Architekten oder Handwerker sowie

der Kauf von Materialien.  

 

Grundsätzlich besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.  

 

Eine Erstberatung ist kostenlos und wird durch das Büro Buchenauer oder die Abt. DE/RE beim Landrat des Landkreises Schwalm-Eder durchgeführt. Bei einem Ortstermin wird dann das weitere Vorgehen besprochen. Förderanträge bekommen Sie auch bei der Gemeinde oder beim

Ortsvorsteher.  

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 Wichtige Adressen

Fragen zum Gesamtablauf der Dorferneuerung und der priv. Förderung 

Der Landrat des Schwalm-Eder-Kreises

Abt. Dorf- u. Regionalentwicklung

Schladenweg 39

34560 Fritzlar

Fon: 05622/994-0

Fax: 05622/994-138

Zuständig: Frau Nagel, Frau Schmidt-Pannenbäcker

 

Stadt Neukirchen Bürgermeister Olbrich

Am Rathaus 10

34626 Neukirchen

Fon: 06694/808-0

Fax: 06694/808-40

E-mail: stadtverwaltung@neukirchen.com

 

Beratung der privaten Maßnahmen 

Planungsbüro Dr. Buchennauer Großseelheimer Straße 8

35039 Marburg

Fon/Fax 06421/47673

E-mail: planungsbuerobuchenauer@yahoo.de

 

Ortsvorsteher

Erhard Süsser

Steinweg 8

34626 Neukirchen-Asterode 

Fon: 06694/7684

Fax:, 06694/910023

E-mail: e.suesser@t-online.de
 

Fragen zum Dorf-Entwicklungs-Konzept 

Büro für Gemeinwesenarbeit

Thomas Schmidt

Fon: 06642/6709

Fax: 06642/1432

E-mail: bfgwA@t-online.de

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